Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung.
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Aufbruchstimmung für Teilhabeberatung |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 16.06.2018 |
Berlin: "Eine für Alle" lautet das Motto der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und dies war auch das Motto für die Fachtagung zur ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die am 14. und 15. Juni im Berlin Congress Center in Berlin stattfand. Bei der Fachtagung, zu der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Fachstelle Teilhabeberatung VertreterInnen der neu geschaffenen EUTB-Beratungsstellen eingeladen hatten, war von einer Aufbruchstimmung geprägt, die auf eine gute Arbeit der einzelnen Beratungsstellen hoffen lässt.
Auch wenn der Weg für einige Beratungsstellen von der Antragstellung bis zu den nun folgenden verwaltungstechnischen Herausforderungen einer Bundesförderung zum Teil steinig war und noch ist, prägten die TeilnehmerInnen der Fachtagung und die verantwortlichen Akteure diese durch ein engagiertes und positives Miteinander. Neben all den Details, die es nun zu regeln gilt und den Anfangsproblemen, war die große Chance zu spüren, die durch die neu geschaffenen ergänzenden unabhängigen Beratungsstellen möglich wird. Lange haben behinderte Menschen und ihre Verbände für eine solche Beratungsförderung gekämpft, lange hatten sie sich mit befristeten Stellen und Projekten über Wasser gehalten, um behinderte Menschen auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung besser unterstützen zu können. Nun wurde im Bundesteilhabegesetz der Rahmen und durch die Förderung von insgesamt 58 Millionen Euro pro Jahr des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die finanzielle Unterstützung geschaffen. Dass dies ein neuer Weg und vor allem ein neues System ist, das sich erst einmal entwickeln muss und bei dem man stetig dazu lernt, wie man es besser machen kann, das betonte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Rolf Schmachtenberg in seiner Rede.
Das Schiff der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist also auf seine große Fahrt gestartet und man darf gespannt sein, welche konkreten Erfolge dieses bewirken wird. Am Ende wird es darauf ankommen, dass die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen die Chance nutzen und behinderte Menschen gut beraten. Denn um die geht es schließlich und dabei vorwiegend darum, dass Teilhabe und Selbstbestimmung auch für Menschen mit Behinderungen selbstverständlich wird.
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Mauerstraße 53 10117 Berlin (Kleisthaus), 10.12.2019, DI 17:30 - 19:30,
Link zur Veranstaltungsankündigung und zur Ankündigung des Livestreams


02.10.2019, MI Halle (Saale)

20.09.2019, FR Bertha-von-Suttner-Platz - hinter dem Hbf Düsseldorf

11.09.2019, MI Berlin Anhörung zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz RISG 10:00 - 12:00 Uhr Uhr
10.09.2019, DI Vor dem Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108 in Berlin

20.08.2019, DI Erfurt

23.07.2019, DI Kleisthaus Berlin Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz 10:00 - 12:00 Uhr Uhr
18.07.2019, DO Erfurt

22.06.2019, SA Berlin

25.03.2019, MO Berlin

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