Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Bayern weist Blockadegerüchte zurück |
Von Ottmar Miles-Paul am 23.03.2016 |
München: Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat die Gerüchte, daß Bayern das Bundesteilhabegesetz blockiere, zurückgewiesen. Dem Ministerium sei es vielmehr ein besonderes Anliegen, daß die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und zu einer modernen und vor allem personenzentrierten Teilhabeleistung weiterentwickelt wird, erklärte der Preßesprecher des Ministeriums, Philipp Späth, in einem Statement auf eine Anfrage der kobinet-nachrichten.
"Die Außage, Bayern blockiere das Bundesteilhabegesetz, ist falsch. Ganz im Gegenteil: Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Reform der Eingliederungshilfe bereits seit Jahren. Auf Initiative Bayerns kam bereits im März 2013 einstimmig eine Bundesratsentschließung (BR-Drs. 282/12) zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes zustande, mit der die Länder auch konkrete inhaltliche Forderung zu dieser Reform an den Bund herangetragen haben", erklärte der Ministeriumßprecher.
Es sei der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen, daß die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und zu einer modernen und vor allem personenzentrierten Teilhabeleistung weiterentwickelt wird. "Menschen mit Behinderung soll zukünftig ein Mehr an Selbstbestimmung und Gestaltungsfreiheit in ihrer Lebensführung ermöglicht, ihnen soll der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden", so Philipp Späth. "Auch das Bayerische Sozialministerium hat erst heute Morgen erfahren, daß sich der vom BMAS ursprünglich für diese Woche angekündigte Gesetzesentwurf verzögern wird. Zu den Gründen hierzu darf ich Sie bitten, sich unmittelbar an das Bundeßozialministerium in Berlin zu wenden". heißt es in der Stellungnahme aus dem bayerischen Sozialministerium.
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