Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
Nachrichten
Hier werden die letzten Nachrichten angezeigt. Viele ältere Nachrichten finden Sie hier im Archiv.
Befürchtung: Mehr behinderte Menschen in Sondereinrichtungen |
Von Ottmar Miles-Paul am 12.10.2016 |
Hannover; Mit einer gemeinsamen Erklärung haben die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder Nachbeßerungen am Bundesteilhabegesetz gefordert. Hierzu hat sich auch die niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Petra Wontorra zu Wort gemeldet. Diese befürchtet, daß die derzeit vorgesehenen Regelungen dazu führen könnten, daß zukünftig mehr statt weniger Menschen aus Kostengründen in Sondereinrichtungen landen werden.
„Eine Unterstützung mit Leistungen der Teilhabe darf nicht wegen Vorrang von Pflegeleistungen oder wegen Alters ausgeschloßen werden“ erklärte die niedersächsische Landesbeauftragte Petra Wontorra. Sie sieht in dieser Absicht eine Diskriminierung. Sie befürchtet auch, daß mit dem Bundesteilhabegesetz künftig mehr statt weniger Menschen aus Kostengründen in Sondereinrichtungen landen könnten und weist auf weitere Forderungen in der gemeinsamen Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder hin. "Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßstab, an dem das Bundesteilhabegesetz ausgerichtet sein muß. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muß mit dem Bundesteilhabegesetz gesetzlich verankert werden", faßen Petra Wontorra und ihre Kollegen und Kolleginnen die notwendige Änderungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zusammen.
Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele hatte gestern darauf hingewiesen: "Die Beauftragten fordern unter anderem, Leistungen für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an Bildung, Kultur, Freizeit und im politischen Engagement auch für Menschen mit Behinderungen im Alter zu gewähren. Das Recht auf Teilhabe ende nicht mit einer Altersgrenze. Außerdem verlangen die Beauftragten, daß niemand aufgrund seiner Behinderungen gezwungen werden dürfe, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zu leben. Das sei nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland anerkanntes Menschenrecht. Würden diese Rechte eingeschränkt, so sei dies ein nicht zuläßiger Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen."
zurück