Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Bundesratsbeschluss zu Empfehlungen zum Teilhabegesetz |
Von Ottmar Miles-Paul am 24.09.2016 |
Berlin: In einer 40minütigen Debatte plus über 10 Minuten für die Abstimmung der über 100 Anträge hat der Bundesrat gestern in Berlin die Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz beschloßen. Das über 100 Seiten starke Werk enthält auch eine Reihe von Vorschlägen, die an die Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände anknüpfen.
Anja Stahmann aus Bremen machte in ihrer Rede beispielsweise deutlich, daß das Bundesteilhabegesetz zu einem UN-Behindertenrechtskonformen Teilhabegesetz entwickelt werden müße: "Der Kreis der Zugangsberechtigten darf nicht eingeschränkt werden und niemand darf schlechter gestellt werden als nach heutigem Recht." Allein Bremen hat zehn Anträge zur Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfes eingebracht. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betonte, daß sichergestellt werden müße, daß niemand verloren gehe.
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