Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Bundesteilhabegesetz beschlossen |
Von Ottmar Miles-Paul am 01.12.2016 |
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Teilhabegesetz beschloßen. Mit Stimmenmehrheit der regierenden großen Koalition verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das angeblich Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen stärken soll, von davon Betroffenen in dieser Form aber abgelehnt wird. Bei noch außtehender Zustimmung der Länder im Bundesrat kann das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten.