Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir u.a. die folgenden Informationen.
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Bundesteilhabegesetz muss Wahlmöglichkeiten erweitern |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 25.02.2016 |
Berlin: Das geplante Bundesteilhabegesetz soll echte Fortschritte für Menschen mit Behinderung und ihre Familien bringen. So lautete die zentrale Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrem Parlamentarischen Abend in der Berliner Landesvertretung Nordrhein-Westfalens mit rund 200 intereßierten Besuchern.
Unter den Gästen waren Bundestagspräsident Norbert Lammert, Vizepräsident Johannes Singhammer, Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele sowie die Parlamentarischen Staatßekretärinnen und Staatßekretäre Gabriele Lösekrug-Möller (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Caren Marks (Bundesfamilienministerium), Michael Meister (Bundesfinanzministerium) und Markus Grübel (Bundesverteidigungsministerium). Von einem Bundesteilhabegesetz erwartet Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsvizepräsidentin, "daß es den Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt und individuell paßgenaue und bedarfsgerechte Hilfen entsprechend seiner Vorstellungen ermöglicht". Das Gesetzesvorhaben werde nur dann ein Erfolg, wenn dadurch die Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung tatsächlich erweitert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. "Das Gesetz wird sich daran meßen laßen müßen, ob es jedem das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, wo und mit wem er leben möchte. Ob allein, in einer unterstützten Wohngemeinschaft oder in einer Wohnstätte", erklärte Ulla Schmidt. Damit Menschen mit Behinderung dort auch in Zukunft persönliche Gestaltungsfreiheit haben, ist es aus Sicht der Lebenshilfe unabdingbar, daß sie eigenes Geld erhalten.
zurückTermine
Staatsarchiv Ludwigsburg (Veranstalter: Kreisverband Bündnis 90/Die GRÜNEN Ludwigsburg), 25.04.2018, MI 19.30 Uhr - Einlass 19.00 Uhr, .

05.05.2018, SA Berlin

15.05.2018, DI 15.-17. Mai in Stuttgart

21.05.2018, MO Lobbach

21.05.2018, MO Köln: Start Köln-Ehrenfeld S-Bahn, Kundgebung 16:00 Uhr Odonien, Hornstr. 85, Köln-Neuehrenfeld

23.06.2018, SA Berlin

12.08.2018, SO Duderstadt vom 12. - 17. August 2018


13.04.2018, FR Mainz

06.04.2018, FR Berlin Treffen unabhängiger Teilhabeberatungsstellen Uhr
07.03.2018, MI Düsseldorf Anhörung zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10:30 - 13:30 Uhr Uhr
28.02.2018, MI Köln-Deutz I Have a Dream: Perspektiven der Eingliederungshilfe 9:30 - 16:30 Uhr Uhr
22.02.2018, DO Berlin Haus der Demokratie Menschenrechte und Behinderung 19:00 Uhr
Koordiniert vom

Gefördert durch:

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages