Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung.
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Das fehlt uns noch - Forderungen übergeben |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 05.11.2018 |
Magdeburg (kobinet) Der Werkstattrat des Bodelschwingh-Hauses in Wolmirstedt hat am Randes der Werkstatträtekonferenz am 29. Oktober im Magdeburger Landtag 7 Forderungen des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und den Teilnehmern des Rheinsberg-Kongresses des Bundesverbands evangelischer Behindertenhilfe (BeB) zum Bundesteilhabegesetez an die AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD in Sachsen Anhalt übergeben. In dem Papier sind sieben Kernpunkte formuliert, die im Bundesteilhabegesetz noch verbessert werden müssen. Der Beirat nimmt sich weiter vor, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten, wie die bei der AG Selbst Aktiv engagierte Inklusionsbotschafterin Katrin Gensecke mitteilte.
Die Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv Sachsen-Anhalt, Katrin Gensecke, begrüßte diese Forderungen ausdrücklich und bedankte sich für das Papier, welches sie gern an die verantwortlichen Gremien weiterleiten wird.
Sie bekräftigte hierbei vor allem die Forderungen nach Unabhänigkeit von Behinderung, eine selbstbestimmte Wohnform wählen zu können. Erklärtes Ziel sei es, Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Teilhabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu ermöglichen. "Das uneingeschränkte Recht nach mehr Selbstbestimmung darf zukünftig nicht ins Leere laufen", betonte Katrin Gensecke.
Im Besonderen lobte Katrin Gensecke den regen Diskussionsprozess der Werkstatträte, die im Rahmen der inzwischen schon zur Tradition gewordenen jährlichen Einladung der SPD Landtagsfraktion nach Magdeburg folgten. "In jedem Jahr kommen mehr Interessierte in den Landtag und fordern ihre Rechte für Mitbestimmung in den Werkstätten ein. Es war beeindruckend, mit welcher Offenheit die Werkstatträte ihre Sorgen und Probleme gegenüber der Politik kommunizierten", so die Landesvorsitzende von Selbst Aktiv.
Die Mitbestimmung in Werkstatträten wird zukünftig finanziell gefördert. Maik-Michael Strube, Direktor der Sozialagentur Sachsen-Anhalt sagte dazu: "Das Land hat vor, zukünftig jährlich 615.000 Euro zur Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte zur Verfügung zu stellen. Damit wird auch die Qualität der Mitbestimmung verbessert. Werkstatträte haben zukünftig ähnliche Aufgaben wie Betriebsräte." Zudem würden zukünftig 6,6 Millionen Euro für den Bereich der Arbeitsförderung bereitgestellt. Bislang waren es knapp drei Millionen Euro.
Link zur Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zum Werkstatträtetreffen
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Mauerstraße 53 10117 Berlin (Kleisthaus), 10.12.2019, DI 17:30 - 19:30,
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11.09.2019, MI Berlin Anhörung zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz RISG 10:00 - 12:00 Uhr Uhr
10.09.2019, DI Vor dem Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108 in Berlin

20.08.2019, DI Erfurt

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