Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir u.a. die folgenden Informationen.
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Handlungsbedarf bei Assistenz im Krankenhaus |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 09.03.2016 |
Berlin (kobinet) Die Intereßenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat heute ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Aßistenz im Krankenhaus" vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt. "Nach dem Gesetz zur Regelung des Aßistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Aßistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Aßistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden", beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. "So kommt es zu der absurden Situation, daß zwar behinderte Arbeitgeber ihre Aßistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Aßistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!"
Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention, wie aus dem Rechtsgutachten der ISL eindeutig hervorgeht. Dort heißt es in der Zusammenfaßung: "Die Gesundheitsversorgung in Deutschland muß BRK-konform gestaltet werden, die Einkommensabhängigkeit von Aßistenzleistungen muß abgeschafft werden und die rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbezug der Leistungen bzw. zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus müßen für alle Aßistenznehmer_innen geschaffen werden, nicht nur für diejenigen, die ihre Aßistenz im Arbeitgebermodell organisieren. Weiterhin sollten die sich aus dem Völkerrecht ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands beim aktuell diskutierten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt und umgesetzt werden."
Neben dem Rechtsgutachten hat die ISL eine nichtrepräsentative Befragung von Menschen mit Behinderungen, Aßistenzdiensten und des Krankenhauspersonals durchgeführt. Die zentralen Ergebniße sind laut Studienleiterin Wiebke Schär:
· Selbst wenn das Krankenhaus die Notwendigkeit einer Aßistenzperson bestätigt, verweigern die Krankenkaßen die Finanzierung der Aßistenz.
· Das Krankenhauspersonal verfügt nur über geringes Wißen zum Thema Schwerbehinderung. Die behinderungsbedingten Bedürfniße von Patient*innen können durch das Personal kaum erkannt werden.
· Generell wird die fehlende oder mangelnde Barrierefreiheit kritisiert: Untersuchungsgeräte können oft nicht für Personen mit körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden.
· Menschen mit Lernschwierigkeiten fühlen sich teilweise entwürdigend behandelt und nehmen wahr, daß man mit ihnen im Krankenhaus wenig Geduld hat.
Bereits im Jahr 2006 hatte die Kampagne "Ich muß ins Krankenhaus...was nun?" des Forums selbstbestimmter Aßistenz behinderter Menschen - ForseA e.V. die Misere deutlich aufgezeigt. Seit dieser Zeit hat sich nur wenig getan. "Zehn Jahre später", so Schär, "ist es höchste Zeit, daß die entsprechenden Stellen in den Sozialgesetzbüchern geändert werden und daß eine umfaßende Bewußtseinsbildung im Gesundheitsbetrieb erfolgt, damit alle Menschen, die mit Behinderungen leben, keine Angst mehr davor haben, ins Krankenhaus zu müßen! Mit unseren Empfehlungen wollen dazu beitragen, daß sich bald etwas ändert!"
Die Handlungs-Empfehlungen, das ISL-Rechtsgutachten unter dem Titel "Aßistenzleistungen im Krankenhaus im Lichte des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention" sowie die Ergebniße der Befragung hat die ISL jetzt auf ihrer Webseite veröffentlicht. Das ISL-Projekt "Keine Angst vorm Krankenhaus!" wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit gefördert.
zurückTermine
Staatsarchiv Ludwigsburg (Veranstalter: Kreisverband Bündnis 90/Die GRÜNEN Ludwigsburg), 25.04.2018, MI 19.30 Uhr - Einlass 19.00 Uhr, Inklusion oder Exklusion? 25.4. um 19.30 Uhr, Einlass 19.00 Uhr. Staatsarchiv Ludwigsburg, barrierefrei. Mit der Landesbehindertenbeauftragten Stephanie Aeffner Ottmar Miles-Paul, dem Gründungsmitglied des Behindertenverband Selbstbestimmt Leben in Deutschland und Antonio Florio von Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.

05.05.2018, SA Berlin

15.05.2018, DI 15.-17. Mai in Stuttgart

21.05.2018, MO Lobbach

21.05.2018, MO Köln: Start Köln-Ehrenfeld S-Bahn, Kundgebung 16:00 Uhr Odonien, Hornstr. 85, Köln-Neuehrenfeld

23.06.2018, SA Berlin

12.08.2018, SO Duderstadt vom 12. - 17. August 2018


13.04.2018, FR Mainz

06.04.2018, FR Berlin Treffen unabhängiger Teilhabeberatungsstellen Uhr
07.03.2018, MI Düsseldorf Anhörung zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10:30 - 13:30 Uhr Uhr
28.02.2018, MI Köln-Deutz I Have a Dream: Perspektiven der Eingliederungshilfe 9:30 - 16:30 Uhr Uhr
22.02.2018, DO Berlin Haus der Demokratie Menschenrechte und Behinderung 19:00 Uhr
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