Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Keine Verschlechterungen im Bundesteilhabegesetz |
Von Ottmar Miles-Paul am 04.03.2016 |
Berlin: Für Mitte März wird die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet. Angesichts aktueller Diskußionen und des ersten Arbeitsentwurfs vom Dezember 2015 zeigt sich die LIGA Selbstvertretung als politische Intereßenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland besorgt über drohende Verschlechterungen für behinderte Menschen.
Verbeßerungen überfällig
"Konkrete Verbeßerungen zur Teilhabe, Selbstbestimmung und für die Inklusion behinderter Menschen durch die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind in Deutschland längst überfällig. Mit dem Bundesteilhabegesetz muß die Bundesregierung endlich einen großen Sprung nach vorne machen. Dabei darf es keinesfalls zu Verschlechterungen bzw. zur Schlechterstellung bestimmter Gruppen durch das Bundesteilhabegesetz kommen", erklärte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung.
Keine Einschränkung beim Wunsch- und Wahlrecht
So dürfe es beispielsweise keinesfalls Verschlechterungen beim Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen geben. Ein Mehrkostenvorbehalt, der behinderten Menschen das Leben mitten in der Gemeinde erschwert und auf stationäre Leistungen verweist, sei nicht akzeptabel. "Unakzeptabel ist auch, wenn behinderte Menschen zum Zwangspoolen von Leistungen verpflichtet werden, so daß sie in ihrer Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt werden. Die derzeitige Anrechnung des Einkommens- und Vermögens und die damit verbundene Bürokratie muß genauso überwunden werden, wie die Heranziehung von PartnerInnen für die Kosten der nötigen Aßistenz", erklärte Ottmar Miles-Paul. Im Rahmen der Gesetzesreform dürfe es zudem keine Schlechterstellung der Blindenhilfe gegenüber der Eingliederungshilfe bei der künftigen Einkommens- und Vermögensanrechnung geben.
Keine Zugangsbeschränkungen
Im Bundesteilhabegesetz dürfe es keine Einschränkung des Zugangs zu künftigen Teilhabeleistungen und auch keine Einschränkung bisheriger Kannleistungen geben, die derzeit auch bei einer nicht wesentlichen Behinderung möglich sind. Es dürfe zudem keine Schwächung des SGB IX Teil 1 und damit eines einheitlichen Rehabilitationsrechts geben. Im Bildungsbereich dürfe es ebenfalls keine Verschlechterungen, wie zum Beispiel bei der Elternzuzahlung bei Internatsbeschulung geben. Diese Zuzahlung müße auf die häusliche Ersparnis beschränkt bleiben. Darüber hinaus dürfe es keinen geschloßenen Leistungskatalog bei Bildungsmaßnahmen geben, der behinderten Menschen Bildungschancen verbaut.
Kein Spargesetz
"Wir fordern, daß das neue Bundesteilhabegesetz nicht zu einem Spargesetz mit Leistungsverschlechterungen verkommt, sondern echte Verbeßerungen für ein Lernen, Leben und Arbeiten behinderter Menschen im Sinne der Inklusion mitten in der Gesellschaft bringt. Daher ist eine von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung gesetzlich zu regeln, die neben einer flächendeckenden unabhängigen Beratung, auch überregionale Angebote für kleinere Behinderungsgruppen sowie die Förderung des Peer Counselings, also der Beratung von behinderten für behinderte Menschen, berücksichtigt", so Ottmar Miles-Paul.
Hintergrundinformationen zur LIGA Selbstvertretung
Die LIGA Selbstvertretung versteht sich als Die Politische Intereßenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) und als Ansprechpartnerin von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stimme der Verbände behinderter Menschen geht. Dies ersetzt nicht die Einzelvertretung der Mitgliedsorganisationen.
Link zur LIGA Selbstvertretung
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