Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Offener Brief an Bundestagsabgeordnete |
Von Ottmar Miles-Paul am 05.09.2016 |
Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Aßistenz behinderter Menschen (ForseA) versandte gestern einen offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten der Bundestagsaußchüße Arbeit und Soziales, Gesundheit und Haushalt. ForseA schrieb darin: "Bitte beachten Sie den beigefügten
offenen Brief, ForseA verzichtet darin bewußt auf die Aufzählung sämtlicher Unsäglichkeiten dieses Gesetzentwurfes.
Wir benötigen eine Korrektur, die aus dem Gesetz gegen Menschen mit Behinderung ein Gesetz für diese Menschen macht, wie es Deutschland mit der Behindertenrechtskonvention versprochen hat und wie es unsere Verfaßung und das Bundesverfaßungsgericht ausdrücklich verlangt. Wir erwarten von Ihnen, daß sie diese umfaßende Korrektur anstoßen. Hierfür und als Informationen, die Sie bei den Anhörungen verwenden können, möchten wir mit diesem Brief einen Beitrag leisten. Wir hoffen, daß Sie diesem Rückschritt in die sozialpolitische Vergangenheit eine Absage erteilen."
Die Adreßaten des Briefes sind in einer Excel-Tabelle gelistet.
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