Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Podiumsdiskussion der SPD: Inklusion muss gelingen |
Von Ottmar Miles-Paul am 08.05.2015 |
Von kobinet-Korrespondent Andreas Vega
Berlin (kobinet) Gestern Abend lud die SPD Bundestagsfraktion zu einer Podiumsdiskußion in die Landesvertretung des Freistaates Bayern in Berlin ein. Im Mittelpunkt standen die Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt. Ziel war es, das Publikum über die Positionen und Vorhaben der SPD Bundestagsfraktion zu informieren und das Gespräch mit den anwesenden VertreterInnen von Behindertenverbänden zu suchen.
Die Begrüßungsrede hielt die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr, Mitglied des Außchußes für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihr Hauptaugenmerk richtete sie auf die Schnittpunkte der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Hier forderte sie eindeutigere Regelungen, die eine Vermögensanrechnung von Eltern von Menschen mit Behinderung verhindern. In einem Impulsreferat bekräftigte die Bundestagsabgeordnete und ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die auch Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, den Anspruch der SPD-Fraktion auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein modernes Teilhabegesetz müße auch die Vermögens- und Einkommensanrechnung in der Eingliederungshilfe fallen laßen.
Auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele bekräftigte ihre Forderungen der letzten Tage nach einem guten Bundesteilhabegesetz, das den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention voll entspricht. Dazu gehöre, daß Teilhabeleistungen jeglicher Art vermögens- und einkommensunabhängig gewährt werden müße und daß es bundeseinheitliche Regelungen gibt. Aßistenz und andere Teilhabeleistungen müßen unabhängig vom Wohnort gleichermaßen geleistet werden können.
Das Publikum hatte auch die Möglichkeit Fragen zu stellen. Unter anderem wurde nach der Abgrenzung zwischen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege bei einer geforderten Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit gefragt. Ulla Schmidt antwortete hierauf eher zögerlich bis ablehnend. Man sei sich der Problematik bewußt, aber die Freistellung einer Beteiligung aus eigenen Mitteln bei beiden Leistungsbereichen nicht möglich sei. Im Übrigen könne ein Wegfall der Einkommens- und Vermögensanrechnung nur in Schritten erfolgen. Inklusion könne nicht von heute auf morgen durchgesetzt werden.
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