Berlin: Viele, die eine Beeinträchtigung haben und deshalb von der Gesellschaft behindert werden, müssen ständig darum kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) möchte daher mit dem Projekt "Das lass‘ ich mir nicht bieten! Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“ verschiedene Wege aufzeigen, die behinderte Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. Dabei geht es u.a. darum, wie man einen Widerspruch schreibt, wenn ein Kostenträger die Kostenübernahme für beispielsweise ein Hilfsmittel abgelehnt hat. Aber auch darum, was eine Schlichtungsstelle ist, welche es gibt, und wie solch ein Schlichtungsverfahren genau funktioniert.
Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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