Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir u.a. die folgenden Informationen.
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Rotstift verhindert Teilhabe |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 21.09.2016 |
Berlin (kobinet) Der Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der morgen in erster Lesung im Bundestag beraten wird, so befürchtet Corinna Rüffer, wird nicht nur rechtliche Unsicherheiten zur Folge haben, sondern zu substanziellen Problemen führen. "Die Situation wird sich für viele Menschen deutlich verschärfen", so die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion heute in einer Preßemitteilung.
Wenn zukünftig nur noch Menschen Leistungen aus der Eingliederungshilfe bekommen, die in mindestens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf nachweisen können, würde der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich eingeschränkt, warnt die Bundestagsabgeordnete aus Trier. Beispielsweise hat ein Gehörloser in der Regel nur in den Bereichen Kommunikation und Bildung Aßistenzbedarf. Er wird große Probleme haben darzulegen, daß er in drei weiteren Lebensbereichen Unterstützung braucht. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen drohen aus dem Leistungßystem ausgeschloßen zu werden.
Besonders gravierend ist nach Ansicht von Rüffer zudem, "daß es mit diesem Gesetzentwurf zukünftig leichter möglich sein wird, Menschen faktisch zu zwingen, ihre Wohnung oder betreute Wohngemeinschaft zu verlaßen und in ein Wohnheim zu ziehen". Es gibt kaum Schutzvorschriften, die verhindern, daß junge Menschen in Altenpflegeheimen untergebracht werden. Auch an anderer Stelle wird das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt: So können Menschen zukünftig weniger frei wählen, wer sie in ihren intimsten Angelegenheiten unterstützt.
"Union und SPD haben ein Spargesetz vorgelegt, auf das sie Inklusion geschrieben haben. Sie geben vor, die Rechte behinderter Menschen zu stärken und hatten doch nur den Rotstift in der Hand. Darüber können auch nicht die kleinen Verbeßerungen hinwegtäuschen, die das Gesetz verspricht. Um tatsächlich mehr Selbstbestimmung sowie volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, muß der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden", betont die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, deren Antrag „Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen" morgen ebenfalls im Bundestag beraten wird.
zurückTermine
Staatsarchiv Ludwigsburg (Veranstalter: Kreisverband Bündnis 90/Die GRÜNEN Ludwigsburg), 25.04.2018, MI 19.30 Uhr - Einlass 19.00 Uhr, Inklusion oder Exklusion? 25.4. um 19.30 Uhr, Einlass 19.00 Uhr. Staatsarchiv Ludwigsburg, barrierefrei. Mit der Landesbehindertenbeauftragten Stephanie Aeffner Ottmar Miles-Paul, dem Gründungsmitglied des Behindertenverband Selbstbestimmt Leben in Deutschland und Antonio Florio von Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.

05.05.2018, SA Berlin

15.05.2018, DI 15.-17. Mai in Stuttgart

21.05.2018, MO Lobbach

21.05.2018, MO Köln: Start Köln-Ehrenfeld S-Bahn, Kundgebung 16:00 Uhr Odonien, Hornstr. 85, Köln-Neuehrenfeld

23.06.2018, SA Berlin

12.08.2018, SO Duderstadt vom 12. - 17. August 2018


13.04.2018, FR Mainz

06.04.2018, FR Berlin Treffen unabhängiger Teilhabeberatungsstellen Uhr
07.03.2018, MI Düsseldorf Anhörung zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10:30 - 13:30 Uhr Uhr
28.02.2018, MI Köln-Deutz I Have a Dream: Perspektiven der Eingliederungshilfe 9:30 - 16:30 Uhr Uhr
22.02.2018, DO Berlin Haus der Demokratie Menschenrechte und Behinderung 19:00 Uhr
Koordiniert vom

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aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages