Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in der Laufzeit des mittlerweile abgeschlossenen Projektes vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 folgenden Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung bereitgestellt.
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Strukturelle Veränderung nötig |
Von Ottmar Miles-Paul am 02.06.2015 |
Pirmasens: Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bekräftigte, daß trotz der Schaffung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz weitere strukturelle Veränderungen in der Behindertenarbeit und -politik dringend nötig seien. Bei einer Veranstaltung zum 50jährigen Bestehen der Heinrich Kimmle Stiftung in Pirmasens betonte sie, daß das zu schaffende Bundesteilhabegesetz einen Meilenstein für solche Veränderungen werde.
Die Zeit der strukturellen Veränderungen in der Politik für Menschen mit Behinderung sei nach Ansicht von Sabine Bätzing-Lichtenthäler noch nicht zu Ende. "Allein die UN-Behindertenrechtskonvention stellt uns noch über Jahre vor neue Herausforderungen, die wir als Landesregierung gerne annehmen. Aber auch das Bundesteilhabegesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, wird ein für alle sichtbarer Meilenstein in der bundespolitischen Ausrichtung der Behindertenpolitik sein", so die Ministerin. Sie betonte, es sei längst überfällig, daß die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgeprinzip herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt werden.
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