Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung.
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Teilhabeberatungsnetz in Stuttgart komplett |
Gesendet von Ottmar Miles-Paul am 29.10.2018 |
Stuttgart: Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde in §32 der gesetzliche Rahmen für die bundesweite Einführung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) geschaffen. Mittlerweile haben bundesweit mehr als 500 EUTB-Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. Vier dieser Beratungsstellen aus Stuttgart haben sich zusammengeschlossen, um behinderungsübergreifend Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige zu Themen der Teilhabe und Rehabilitation zu beraten.
Das Besondere an diesem neuen Angebot ist nach Informationen von Friedrich Müller vom Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL), dass es nach dem Prinzip "Eine für alle" arbeitet. Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB-Stellen vor Ort wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung der / die jeweilige Betroffene hat: Jede EUTB-Stelle ist Ansprechpartner für alle Anfragen sowie für alle Beeinträchtigungsformen und soll keine Konkurrenz für andere Beratungsangebote darstellen. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist, dass die Beratung parteiisch, ergebnisoffen und vertraulich für die jeweiligen Ratsuchenden auf Augenhöhe nach dem Prinzip des Peer Counseling erfolgt. Peer Counseling bzw. Peer-Beratung bedeutet, dass die jeweiligen Berater*innen der EUTB-Stellen in den allermeisten Fällen selbst mit einer Behinderung leben und mit diesem Erfahrungshintergrund ihr Wissen als “Expert*innen in eigener Sache“ an die Betroffenen weitergeben.
Die Beratung orientiert sich dabei ausschließlich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Ratsuchenden und soll diesen dabei helfen, im Sinne der Selbstermächtigung und -befähigung ihre Anliegen und Bedürfnisse hinsichtlich der eigenen Teilhabe gegenüber den jeweiligen Kostenträgern und Leistungserbringern zu vertreten und durchzusetzen.
“Die Kooperationspartner der EUTB in Stuttgart wirken gemeinsam daraufhin, dass die Peer Beratung in dieser Stadt gemäß dem Motto 'Eine für alle' umgesetzt wird,“ betont Britta Schade, Peer-Beraterin der EUTB beim Zentrum Selbstbestimmt Leben Stuttgart.
Die vier Beratungsstellen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten sind:
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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg als Interessenvertretung für blinde und sehbehinderte Menschen
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Das Zentrum selbstbestimmt Leben in Stuttgart, das schon seit mehreren Jahren betroffenen Menschen behinderungsübergreifend nach dem Prinzip des Peer Counceling berät.
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Der Deutsche Schwerhörigenbund in Stuttgart als Vertretung für Menschen mit einer Hörbehinderung
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Die Offene Herberge, ein Psychatrie-Selbsthilfeverein mit Gruppen- und Bildungsangeboten für Menschen mit psychischen Einschränkungen.
Termine
Mauerstraße 53 10117 Berlin (Kleisthaus), 10.12.2019, DI 17:30 - 19:30,
Link zur Veranstaltungsankündigung und zur Ankündigung des Livestreams


02.10.2019, MI Halle (Saale)

20.09.2019, FR Bertha-von-Suttner-Platz - hinter dem Hbf Düsseldorf

11.09.2019, MI Berlin Anhörung zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz RISG 10:00 - 12:00 Uhr Uhr
10.09.2019, DI Vor dem Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108 in Berlin

20.08.2019, DI Erfurt

23.07.2019, DI Kleisthaus Berlin Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz 10:00 - 12:00 Uhr Uhr
18.07.2019, DO Erfurt

22.06.2019, SA Berlin

25.03.2019, MO Berlin

Koordiniert vom

Gefördert durch:

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages